Anfang März 1933 erhielt die Genossenschaft für die Verbesserung der Flureinteilung in Wülflingen vom Regierungsrat die Bewilligung, das 38 Are kleine «Zigeunerhölzli» zu roden. Das Waldstück gehörte bis dahin zwar noch der Stadt Winterthur, aber diese überliess das Grundstück nach der Waldrodung der Genossenschaft, um dort Kies auszubeuten.
Zigeunerhölzli musste Kiesgrube weichen
Anfang März 1933 erhielt die Genossenschaft für die Verbesserung der Flureinteilung in Wülflingen vom Regierungsrat die Bewilligung, das 38 Are kleine «Zigeunerhölzli» zu roden. Das Waldstück gehörte bis dahin zwar noch der Stadt Winterthur, aber diese überliess das Grundstück nach der Waldrodung der Genossenschaft, um dort Kies auszubeuten.