Als die Schweizerischen Bundesbahnen zu Beginn des 20. Jahrhunderts den Güterbahnhof Winterthur erweiterten, erlaubte der Stadtrat den 1902 gegründeten SBB, das Aushubmaterial auf städtischem Boden abzulagern. Das entsprechende Gebiet befand sich etwas südlich, zwischen der Bannhaldenstrasse, der Eisenbahnlinie und der Töss (s. Bild).
Auf dem knapp 1,9 Hektare grossen Grundstück stand damals ein Wald. Das Gebiet war «zur Hauptsache aber nur mit geringwüchsigen Föhren, Erlen und Weiden bestockt.» Durch die Ablagerung des Aushubmaterials war nun fruchtbares Landwirtschaftsland entstanden.
Das städtische Forst- und Landwirtschaftsamt bat deshalb den Regierungsrat um Bewilligung, das ganze Gebiet landwirtschaftlich nutzen zu dürfen. Durch die grossen Wohnbauaktionen sei der Landwirtschaft viel Kulturland entzogen worden und es gelte als «volkswirtschaftlich dringendes Gebot, hierfür Ersatz zu schaffen». Die Stadt habe für Meliorationen bedeutende Mittel aufgewendet und dürfe nun «wohl erwarten, von den Oberbehörden unterstützt zu werden, um so mehr, als keine Gefahr vorliege, dass die Nachhaltigkeit der Wirtschaft in den Stadtwaldungen durch diesen Arealabgang wirklich beeinträchtigt werde.»
Dies bestätigte auch das kantonale Oberforstamt. Das Gebiet sei als Wald geringwertig gewesen, während es als Landwirtschaftsland «ein öffentliches Bedürfnis befriedigen hilft.» In Anbetracht der hier «obwaltenden besonderen Verhältnisse» könne hier ausnahmsweise von einer Ersatzaufforstung abgesehen werden.
An seiner Sitzung vom 24. Dezember 1924 bewilligte der Zürcher Regierungsrat der Stadt Winterthur, das ehemalige Waldgebiet dauerhaft als Kulturland verwenden zu dürfen.