Anfang März 1933 erhielt die Genossenschaft für die Verbesserung der Flureinteilung in Wülflingen vom Regierungsrat die Bewilligung, das 38 Are kleine «Zigeunerhölzli» zu roden. Das Waldstück gehörte bis dahin zwar noch der Stadt Winterthur, aber diese überliess das Grundstück nach der Waldrodung der Genossenschaft, um dort Kies auszubeuten.
Aus forstlicher Sicht sprach nichts gegen die Rodung dieses vollkommen isolierten Waldstücks. Denn, so hiess es damals seitens Regierungsrat, die Fläche sei «mit kümmerlichen Föhren, Birken, Pappeln und einigen kurzschaftigen Überständern bestockt und es hatten bisherige Versuche, durch Einpflanzung verschiedener Laub- und Nadelhölzer eine befriedigende Bestockung zu erhalten, wenig Erfolg, da es sich hier hauptsächlich um kaum mit Humus bedeckten trockenen Kiesboden handelt, auf welchem die eingebrachten Pflanzen nach einigen Jahren kümmerlichen Vegetierens meist wieder eingingen.»

Als Ersatz forstete die Stadt bis 1934 zwei Wiesengrundstücke mit der gleichen Fläche bei Furt und im Gebiet Holen beim Dättnau auf.