Der Winterthurer Wald ist ein ideales Erholungsgebiet: Nah gelegen, vielfältig und abwechslungsreich lädt er Gross und Klein zu Ausflügen und Entdeckungstouren aller Art ein.
Jeder Wald hat einen Eigentümer, trotzdem steht er allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Einzig Gebiete, die zum Schutz des Jungwuchses respektive aus Sicherheits- oder aus Naturschutzgründen abgesperrt sind, dürfen nicht betreten werden. Für Spaziergänger, Joggerinnen, Biker oder Reiterinnen sind die Eigentumsverhältnisse im Wald demnach unerheblich. Wem auch immer ein Stück Wald gehört: Alle dürfen es besuchen und darin wild wachsende Beeren pflücken und Pilze sammeln.
Jeder geniesst den Wald auf seine Weise. Damit der Genuss nicht zum Verdruss wird, ist Respekt vor der Natur und dem Waldeigentümer gefragt und Rücksicht auf die anderen Waldbesucherinnen und -besucher. Wer die elementaren Verhaltensregeln beachtet, hilft mit, den Winterthurer Wald als naturnahen Lebensraum und attraktives Naherholungsgebiet zu erhalten. Doch was gehört eigentlich zu diesen elementaren Verhaltensregeln? Was heisst Höflichkeit im Wald? Was erwarten Sie von anderen Waldbesucherinnen und -besuchern? Und wo verhalten Sie sich selber vorbildlich? Ergänzen Sie den nachfolgenden Winterthurer Wald-Knigge mit Ihrem Anliegen und Ihrem Kommentar
Höflichkeitsregeln von A bis Z
- Abfall: Stört im Wohnzimmer und auch im Wald. Nehmen Sie Ihren Abfall mit und deponieren Sie ihn im nächsten Abfallkübel.
- Absperrungen Schützen Sie und die Holzfäller. Umkehren, hier geht’s nicht weiter.
- Auto: s. Motor
- Biken: s. Drahtesel
- Blumen: Pflücken Sie mit Mass und lassen Sie geschützte Arten stehen.
- Drahtesel: Fahren Sie stets auf festen Wegen; den Wildtieren und den Pflanzen zuliebe. Klingeln Sie, bevor Sie an Pferden und Reitern vorbeisausen.
- Feuer: Zünden Sie Feuer nur an Stellen an, die dafür vorgesehen sind, oder verzichten Sie ganz darauf, wenn es sehr trocken ist. Werfen Sie keine Zigaretten fort.
- Grillieren: s. Feuer
- Hund: Behalten Sie Ihren Hund stets im Auge, damit Sie, Ihr Hund, die Rehe und die Jogger stressfrei unterwegs sind. Von April bis Juni – in der Brut- und Setzzeit – sollten Sie Ihren Hund unbedingt an die Leine nehmen und die Waldstrassen nicht verlassen.
- Kitz: s. Hund
- Jungwuchs: Bewegen Sie sich vorsichtig durchs Holz und schonen Sie Jungbäume. An Ihnen werden sich dereinst Ihre Enkel freuen.
- Jogging: Geniessen Sie Ihren Lauf auf einer der zahlreichen ausgeschilderten Laufstrecken oder auf anderen festen Waldwegen. Meiden Sie Trampelpfade.
- Lebensraum: Seien Sie höflich und respektvoll, wenn Sie ins Wohnzimmer der Wildtiere eintreten.
- Motor: Für den motorisierten Verkehr gilt auf allen Waldstrassen Winterthurs ein Fahrverbot, auch ohne Beschilderung. Lassen Sie das Auto ausserhalb des Waldes stehen.
- Naturbeobachtung: Schauen Sie nur mit den Augen und berühren Sie keine (Jung-)Tiere.
- Pferd: s. Reiten
- Pilze: Sammeln Sie Pilze mit Mass, höchstens ein Kilogramm pro Person. Vom 1. bis und mit 10. Tag jedes Monats ist das Sammeln verboten. Lassen Sie ihre Pilze von Pilzkontrolleuren überprüfen, damit Sie Ihre gesammelten Pilze sorglos verspeisen können.
- Respekt: Ist im Wald geboten. Jeder Wald hat einen Eigentümer, Waldbesucher sind Gäste.
- Reiten: Nie auf dem Vita-Parcours oder auf Trampelpfaden, sondern nur auf dem vorhandenen Wegnetz. Auf dem Eschenberg gibt es eine spezielle Galoppstrecke.
- Rinde: Schützt den Baum wie eine Haut. Ritzen und schnitzen Sie keine lebenden Bäume.
- Töff: s. Motor
- Zigaretten: s. Feuer
Veranstaltungen im Wald
Wer im Wald eine Veranstaltung durchführen will, braucht dafür möglicherweise eine Bewilligung der Forstpolizei. Sicher dann, wenn Musik- oder Lichtanlagen zum Einsatz kommen oder wenn voraussichtlich mehr als 500 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Veranstaltungen mit vermutlich mehr als 100 Personen sind meldepflichtig.
Während der Setzzeit des Wildes zwischen dem 15. April und dem 15. Juni bewilligt die Forstpolizei keine Veranstaltungen im Wald, ebenso lehnt sie Veranstaltungen in Naturschutzgebieten oder sonst ökologisch wertvollen Gebieten ab. Die Funktion der Forstpolizei hat in Winterthur der städtische Forstbetrieb.1
Einzelnachweise
- Auskünfte über die Bewilligungen von Veranstaltungen im Wald erteilt der Forstbetrieb Winterthur ↩︎